Wer darf auf unserem Markt verkaufen?
Grundsätzlich darf jeder seine Waren zum Verkauf anbieten. Einzige Ausnahme sind Lebensmittel, diese müssen vorher telefonisch abgeklärt werden! Auf einigen Märkten ist der Verkauf von Neuwaren nicht erlaubt, diese Info findest du aber in den Terminen.
Wie erhalte ich einen Standplatz auf eurem Markt?
In den Sommermonaten sind wir ab 7:00 Uhr morgens vor Ort und beginnen damit die Händler einzuweisen. Wer so früh vor Ort ist, muss in der Regel nicht reservieren. Solltest du später anreisen wollen ist eine telefonische Reservierung notwendig. Plätze, die reserviert waren, aber bis 8:30 Uhr nicht belegt wurden, können neu vergeben werden. Die Vergabe der Standplätze erfolgt ausschließlich durch unsere Mitarbeiter.
Kann das Auto am Stand stehen bleiben?
Ab 3 Laufmetern darf ein Auto am Stand bleiben. Ansonsten darf das Auto nur nach dem Einweisen zum Entladen auf dem Marktplatz stehen und muss anschließend auf dem Parkplatz geparkt werden.
Wie läuft die Bezahlung der Standgebühr ab?
Sobald man einen Standplatz annimmt und beginnt aufzubauen ist man verpflichtet die Standgebühr zu entrichten. Die Standgebühr errechnet sich aus der Länge der längsten Standseite des Verkaufsstands und dem jeweils gültigen Preis pro Laufmeter (lfm), welcher in den Terminen zu finden ist. Die Tiefe des Verkaufsstandes darf die Tiefe des Parkplatzes nicht wesentlich überschreiten. Bezahlt wird entweder BAR vor Ort oder per Überweisung als Vorkasse. Die Gebühr wird im Laufe des Vormittags von unseren Mitarbeitern an ihrem Stand kassiert.
Gibt es eine Toilette?
Ja, wir haben einen modernen, großen Toilettenwagen, welcher den ganzen Tag über gereinigt und gepflegt wird. Hierfür nehmen wir pro Stand 1 € zusätzliche Gebühr. Dafür können alle Beteiligten des Standes den ganzen Tag die Toilette benutzen.
8. Bei höherer Gewalt und Ereignissen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, kann die Veranstaltung abgesagt werden. Vorzeitiger Abruch bzw. behördlich bestimmter Abruch befreien nicht vom Standgeld; Rückerstattungen des Standgeldes erfolgt in diesen fällen nicht.
Was muss ich sonst noch wissen?
Für die Reinigung des Standes und die Entsorgung des entstandenen Mülls sind die Händler selbst zuständig.
Muss der Standplatz durch den Veranstalter gereinigt werden, trägt der Aussteller die Kosten. Kaution für die Reinigung kann verlangt werden und wird am Ende der Veranstaltung nach Platzkontrolle zurückgezahlt.
Mit der Anmeldung wird die Marktordnung anerkannt.